HRA 6097: Schott Tabakwaren, Inh. Michael Schott e.K., Bochum, Castroper Hellweg 20, 44805 Bochum. Neue Firma: Schott Tabakwaren Inhaber Dagmar Schaffarzcyk e.K. Nicht mehr Inhaber: Schott, Michael, Kaufmann, Essen, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr Inhaber: Schaffarczyk, Dagmar, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
Schott Tabakwaren, Inh. Michael Schott e.K., Bochum, Castroper Hellweg 20, 44805 Bochum. Nach Änderung nunmehr: Geschäftsanschrift: Castroper Hellweg 20, 44805 Bochum.
Schott Tabakwaren OHG, Bochum (Castroper Hellweg 420, 44805 Bochum). Einzelkaufmann. Schott Tabakwaren, Inh. Michael Schott e.K. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schott, Helga, geb. Gerunde, Kauffrau, Essen, * ‒.‒.‒‒. Nunmehr Inhaber: Schott, Michael, Kaufmann, Essen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Michael Schott, Essen, * ‒.‒.‒‒ ist nunmehr Alleininhaber. Die Firma ist geändert.
Schott Tabakwaren OHG, Bochum (Castroper Hellweg 420, 44805 Bochum, Der Handel mit Tabakwaren, Zeitungen und Zeitschriften, Süßwaren, der Vertrieb von Fahrkarten und das Betreiben einer Lottoannahmestelle sowie die Übernahme der Vermittlung von Reisen aller Art.). Offene Handelsgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schott, Helga, geb. Gerunde, Kauffrau, Essen, * ‒.‒.‒‒; Schott, Michael, Kaufmann, Essen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schott Tabakwaren GmbH, Bochum (AG Bochum HRB 2461) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.04.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.