HRB 120383: Schröder Dienstleistungsgesellschaft mbH, Wrestedt OT Wieren, Schwarzer Pfuhl 1, 29559 Wrestedt. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 120383: Schröder Dienstleistungsgesellschaft mbH, Wrestedt OT Wieren, Schwarzer Pfuhl 1, 29559 Wrestedt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Uelzen (7 IN 4/17) vom 07.02.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Schröder Dienstleistungsgesellschaft mbH, Wrestedt OT Wieren, Schwarzer Pfuhl 1, 29559 Wrestedt. Nicht mehr Geschäftsführer: Schröder, Andreas, Kaufmann, Wieren, * ‒.‒.‒‒.
Rolf Schröder + Partner Transportlogistik GmbH, Wieren, Schwarzer Pfuhl 1, 29568 Wieren.Die Gesellschafterversammlung hat am 10.12.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,-- ) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,-- und nochmals um 4.000,-- EUR auf 30.000,-- EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neue Firma: Schröder Dienstleistungsgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Schwarzer Pfuhl 1, 29568 Wieren. Neuer Unternehmensgegenstand: Transport, der Transport-Service, die Fahrzeug- und Gerätevermietung, die Vermittlung von Versicherungen als Mehrfachvertreter sowie die Tätigkeit als Handelsvertreter sowie der Abschluss von Handelsgeschäften aller Art nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Eine genehmigungspflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeübt.
Rolf Schröder + Partner Transportlogistik GmbH, Wieren (Schwarzer Pfuhl 1, 29568 Wieren). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.12.2007 mit der Armin Niebuhr + Partner Transport GmbH mit Sitz in Wieren (Amtsgericht Lüneburg HRB 120390) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.