Schröder Gastronomie GmbH, Buxtehude (Ritterstraße 12, 21614 Buxtehude). Die Verschmelzung ist im Register der neu eingetragenen Einzelfirma Schröder Gastronomie e.K. mit Sitz in Buxtehude (AG Tostedt HRA 200599) am 22.03.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Schröder Gastronomie GmbH, Buxtehude (Ritterstraße 12, 21614 Buxtehude). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2006 mit Nachtrag vom 16.11.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Harald Schröder übertragen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Buxtehude weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.