Schröder Vermögensverwaltungsgesellschaft OHG, Flörsheim am Main, Hafenstraße 10, 65439 Flörsheim am Main. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das von Herrn Arnold Schröder, Flörsheim am Main, geb. ‒.‒.‒‒ als Inhaber unter der Firma Arnold Schröder -Industrieöfen- mit Sitz in Flörsheim am Main (Amtsgericht Wiesbaden HRA 6760) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist durch die gleichzeitige Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
65439 Flörsheim
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Amtsgericht: Wiesbaden
Rechtsform: oHG