Schröder und Linnemann Tankstellen-Betriebs-GmbH, Brilon (Nehdener Weg 9, 59929 Brilon). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kaiser Mineralöl und Tankstellen Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 01.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schröder und Linnemann Tankstellen-Betriebs-GmbH, Brilon (Nehdener Weg 9, 59929 Brilon). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2005 mit der Kaiser Mineralöl und Tankstellen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Brilon (Amtsgericht Arnsberg, HRB 3922) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.