Schröter + Fabian Elektronische Sicherheitssysteme GmbH, Hamm (Otto-Brenner-Str. 8, 59067 Hamm). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Schröter + Fabian Elektronische Sicherheitssysteme GmbH, Hamm (Otto-Brenner-Str. 8, 59067 Hamm). Herrn Udo Dirkvormhof, Soester Str. 280, 59071 Hamm.Sehr geehrter Herr Dirkvormhof, nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 20.09.2012 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft beendet. Dies legt die Annahme nahe, dass die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen. Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.
Schröter + Fabian Elektronische Sicherheitssysteme GmbH, Hamm (Otto-Brenner-Str. 8, 59067 Hamm). Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (251 IN 156/05) vom 02.02.2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.