Schröter Automobile GmbH, Lauchhammer(Wilhelm-Külz-Str. 105, 01979 Lauchhammer). Die Verschmelzung ist mit der am 17.01.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Cottbus, HRA 1709) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht..
Schröter Automobile GmbH, Lauchhammer(Wilhelm-Külz-Str. 105, 01979 Lauchhammer). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2005 und des Zustimmungsbeschlüsss vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Einzelfirma Schröter Automobile in Lauchhammer (Amtsgericht Cottbus 26 AR 94/05) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..