HRA 3917: Schreinerei Fischer GmbH & Co. KG, Eppstein, Wiesbadener Straße 52, 65817 Eppstein. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 14.08.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3917: Schreinerei Fischer GmbH & Co. KG, Eppstein, Wiesbadener Straße 51.1, 65817 Eppstein. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wiesbadener Straße 52, 65817 Eppstein. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Günter Fischer e.K. mit Sitz in Eppstein (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 3915) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
HRA 3917: Schreinerei Fischer GmbH & Co. KG, Eppstein, Wiesbadener Straße 51.1, 65817 Eppstein. (Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Tischler-, Bauschreiner-, Glaserdienstleistungen sowie Holzverarbeitung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wiesbadener Straße 51.1, 65817 Eppstein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Schreinerei Fischer Verwaltungs GmbH, Eppstein (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 10207), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.