HRB 32711: Schreinerei Karsten Kremel GmbH, Herxheim bei Landau, Gewerbegebiet West/II 8, 76863 Herxheim bei Landau. Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Gewerbepark West/II 8, 76863 Herxheim bei Landau.
HRB 32711: Schreinerei Karsten Kremel GmbH, Herxheim bei Landau, Gewerbegebiet West/II 8, 76863 Herxheim bei Landau. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.01.2020 mit Nachtrag vom 14.02.2020. Geschäftsanschrift: Gewerbegebiet West/II 8, 76863 Herxheim bei Landau. Gegenstand: Der Betrieb einer Schreinerei. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kremel, Karsten, Herxheim-Hayna, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kremel, Manuela, Herxheim-Hayna, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Kremel, Karsten, Herxheim-Hayna, 24.02.1976 unter der Firma Schreinerei Karsten Kremel e.K. in Herxheim bei Landau (Amtgericht Landau in der Pfalz, HRA 30802) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.01.2020 mit Nachtrag vom 14.02.2020 . Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 20.02.2020 erfolgt. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.