HRB 15066: Schreinerei Keppner GmbH, Langenzenn, Mühlsteig 49, 90579 Langenzenn. Bestellt: Geschäftsführer: Keppner, Johannes Herbert, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 15066: Schreinerei Keppner GmbH, Langenzenn, Am Mühlsteig 49, 90579 Langenzenn. berichtigt, nun: Geschäftsanschrift: Mühlsteig 49, 90579 Langenzenn.
HRB 15066: Schreinerei Keppner GmbH, Langenzenn, Würzburger Straße 32, 90579 Langenzenn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Mühlsteig 49, 90579 Langenzenn.
HRB 15066: Schreinerei Keppner GmbH, Langenzenn, Würzburger Straße 32, 90579 Langenzenn. Die Ausgliederung wurde am 18.09.2015 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 10247). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15066:Schreinerei Keppner GmbH, Langenzenn, Würzburger Straße 32, 90579 Langenzenn.Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.07.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.07.2015 das einzelkaufmännische Unternehmen Schreinerei Keppner e.K. mit dem Sitz in Langenzenn (Amtsgericht Fürth HRA 10247) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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