HRA 170196: Schreinerei Ludwig Mayr GmbH & Co. KG, Manching, Schlosserstraße 4, 85077 Manching. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRA 170196: Schreinerei Ludwig Mayr GmbH & Co. KG, Manching, Schlosserstraße 4, 85077 Manching. Die MbM Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Manching (Amtsgericht Ingolstadt HRB 6149) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 170196: Schreinerei Ludwig Mayr GmbH & Co. KG, Manching, Schlosserstraße 4, 85077 Manching. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: MbM Verwaltungs-GmbH, Manching (Amtsgericht Ingolstadt HRB 6149).
HRA 170196: Schreinerei Ludwig Mayr GmbH & Co. KG, Manching, Schlosserstraße 4, 85077 Manching. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: MbM Verwaltungs-GmbH, Manching (Amtsgericht Ingolstadt HRB 6149). Die MbM GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Manching (Amtsgericht Ingolstadt HRA 2551) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2020 mit Nachträgen vom 11.09.2020 und vom 25.09.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schreinerei Ludwig Mayr GmbH & Co. KG, Manching, Schlosserstraße 4, 85077 Manching. Geschäftsanschrift: Schlosserstraße 4, 85077 Manching.