Schreinerei Meyer GmbH, Neuhof a. d. Zenn (An der Leiten 3, 90616 Neuhof). Der Formwechsel wurde am 06.02.2008 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 9004). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schreinerei Meyer GmbH, Neuhof a. d. Zenn (An der Leiten 3, 90616 Neuhof). Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2008 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Schreinerei Meyer KG" mit dem Sitz in Neuhof a. d. Zenn beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schreinerei Meyer GmbH, Neuhof a. d. Zenn (Sudetenstr. 10, 90616 Neuhof). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Meyer, Friedrich, Schreinermeister, Neuhof a. d. Zenn.
Schreinerei Meyer GmbH, Neuhof a. d. Zenn (Sudetenstr. 10, 90616 Neuhof). Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 24.435,40 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und 6 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.