HRB 709368: Schreinerei Pohler GmbH, Mönsheim, Gartenstraße 24, 71297 Mönsheim. Bestellt als Geschäftsführer: Pohler, Moritz, Mönsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pohler, Hans-Joachim, Mönsheim, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Pohler, Hans-Joachim, Mönsheim, * ‒.‒.‒‒.
Schreinerei Pohler GmbH, Mönsheim, Gartenstraße 24, 71297 Mönsheim.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Schreinerei Pohler e.K.", Mönsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702801) am 18.05.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Schreinerei Pohler GmbH, Mönsheim, Gartenstraße 24, 71297 Mönsheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.03..2010 mit Änderung vom 03.05.2010. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 24, 71297 Mönsheim. Gegenstand: Schreinereiarbeiten jeglichler Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Pohler, Hans-Joachim, Mönsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Hans-Joachim Pohler, Mönsheim als Inhaber der Firma "Schreinerei Pohler e.K.", Mönsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702801) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 18.03.2010 (Ausgliederung zur Neugründung). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.