Schreinerei vom Bruch GmbH Treppenbau, Hirz-Maulsbach, Fiersbacher Straße 16a, 57635 Hirz-Maulsbach. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.02.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Marion vom Bruch Holzbearbeitung e.K. (Amtsgericht Montabaur HRA 21077) auftretenden Kauffrau vom Bruch, Marion übertragen. Die Verschmelzung wird wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
57635 Hirz-Maulsbach
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH