HRB 24207: Schreinerwerkstätte GmbH Bernd Miosga, Frankfurt am Main, Im Hain 20, 60437 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Miosga, Heinrich Bernd, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 24207: Schreinerwerkstätte GmbH Bernd Miosga, Frankfurt am Main, Am Hang 2, 60437 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Im Hain 20, 60437 Frankfurt am Main.
Schreinerwerkstätte GmbH Bernd Miosga, Frankfurt am Main, Homburger Landstraße 734, 60437 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Hang 2, 60437 Frankfurt am Main.
Schreinerwerkstätte GmbH Bernd Miosga, Frankfurt am Main, Homburger Landstraße 734, 60437 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und 1.000,00 EUR im Wege der Übernahme, die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) sowie § 8 Abs. 1 (Stimmrecht) beschlossen. Geschäftsanschrift: Homburger Landstraße 734, 60437 Frankfurt am Main. Neues Stammkapital: 26.600,00 EUR. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Miosga, Bernd, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Miosga, Bernd, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Bernd Miosga Betriebsverpachtung e.K. in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46069) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.