HRA 201511: Schreyer Schweiß-Service GmbH & Co. KG, Wietmarschen-Lohne, Hauptstr. 16, 49835 Wietmarschen-Lohne. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Schreyer Schweiß-Service GmbH & Co. KG, Wietmarschen-Lohne, Hauptstr. 16, 49835 Wietmarschen-Lohne. Durch Beschluss des Amtsgerichts Nordhorn (Az. 7 IN 56/12) vom 01.08.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Schreyer Schweiß-Service GmbH & Co. KG, Wietmarschen-Lohne, Hauptstr. 16, 49835 Wietmarschen-Lohne.(Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Schweißtechnik, insbesondere die Schweißaufsicht, die Dokumentation, Welding Equipment und die Vermietung von Maschinen und Anlagen.). Kommanditgesellschaft. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schreyer Schweiß-Service GmbH, Wietmarschen-Lohne (AG Osnabrück HRB 130788) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.01.2009. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 16, 49835 Wietmarschen-Lohne. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schreyer Verwaltungsgesellschaft mbH, Wietmarschen (AG Osnabrück HRB 202766), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.