HRB 3924: Schroer Werbung GmbH, Minden, Am Königsacker 19, 32425 Minden. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 9980) am 21.05.2021 wirksam geworden.
HRB 3924: Schroer Werbung GmbH, Minden, Am Königsacker 19, 32425 Minden. Personalien von Amts wegen gem. § 319 ZPO geändert und ergänzt, weiterhin Geschäftsführer: Schröer, Klaus, Minden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.01.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.01.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Schröer Werbung e.K. (Amtsgericht Bad Oeynhausen 16 AR 44/2021) auftretenden Kaufmann Schröer, Klaus übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.