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Schrothverein Oberstaufen e.V., Oberstaufen (VR 20347) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Hugo-von-Königsegg-Str. 8
87534 Oberstaufen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 20347
Amtsgericht: Kempten
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Schrothverein Oberstaufen e.V. aus Oberstaufen war im Handelsregister Kempten unter der Nummer VR 20347 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Schrothverein Oberstaufen e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Schrothverein Oberstaufen e.V. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.10.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 31.01.2012
Veränderung

Schrothverein Oberstaufen e.V., Oberstaufen (Hugo-von-Königsegg-Str. 8, 87534 Oberstaufen). Die Verschmelzung wurde am 23.01.2012 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Kempten (Allgäu), VR 20922). Hier von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG eingetragen. Dieser Verein ist erloschen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 31.01.2012
Veränderung

Schrothverein Oberstaufen e.V., Oberstaufen (Hugo-von-Königsegg-Str. 8, 87534 Oberstaufen). Der Verein als übertragender Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.09.2011 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 26.10.2011 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 26.10.2011 mit dem Deutschen Schrothverband e.V. mit dem Sitz in Oberstaufen (Amtsgericht Kempten (Allgäu), VR 20922) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.