Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (103 IN 183/25)
vom 01.02.2026 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (103 IN 183/25)
vom 01.02.2026 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin
angeordnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
05.02.2026
Ahring |
HRB 6225: Schubert Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Ennepetal, Memelstraße 3, 58256 Ennepetal. Einzelprokura: Cakir, Yavuz, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6225: Schubert Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Ennepetal, Memelstraße 3, 58256 Ennepetal. Nach Änderung der Prokura, nunmehr: Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Baumann, André, Sprockhövel, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der Prokura, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bödeker-Schubert, Christine, Gevelsberg, * ‒.‒.‒‒; Schubert, Hannelore, Gevelsberg, * ‒.‒.‒‒.
Schubert Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Ennepetal, Memelstraße 3, 58256 Ennepetal. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Baumann, André, Schwelm, * ‒.‒.‒‒; Bödeker-Schubert, Christine, Gevelsberg, * ‒.‒.‒‒; Schubert, Hannelore, Gevelsberg, * ‒.‒.‒‒.
Schubert Maschinen- und Anlagenbau GmbH, Ennepetal, (Memelstraße 3, 58256 Ennepetal).Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.10.2008 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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