Schuch & Born GmbH, Saarbrücken (Matzenberg 141, 66115 Saarbrücken). Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der MS Kranservice GmbH mit Sitz in Gernsheim (AG Darmstadt HRB 54893) wurde am am 14.03.2005 im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Schuch & Born GmbH, Saarbrücken (Matzenberg 141, 66115 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.12.2004 mit der MS Kranservice GmbH mit Sitz in Gernsheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 54893) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.