HRB 7766: Schugoma System GmbH, Meschede, Im Schlahbruch 15, 59872 Meschede. Prokura erloschen: Mester, Christian, Schmallenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7766: Schugoma System GmbH, Schmallenberg, Hünegräben 17, 57392 Schmallenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Schmallenberg nach Meschede beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Schlahbruch 15, 59872 Meschede.
HRB 7766: Schugoma System GmbH, Schmallenberg, Hünegräben 17, 57392 Schmallenberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Mester, Christian, Schmallenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7766: SGM Schugoma GmbH, Meschede, Zum Knäppchen 10, 59872 Meschede. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Schmallenberg beschlossen. Neue Firma: Schugoma System GmbH. Schmallenberg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hünegräben 17, 57392 Schmallenberg.
HRB 7766: SGM Schugoma GmbH, Meschede, Zum Knäppchen 10, 59872 Meschede. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 € auf 50.000,00 € zum Zwecke der Verschmelzung mit der Schugoma System GmbH mit Sitz in Schmallenberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 11225) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 07.03.2018 mit der Schugoma System GmbH mit Sitz in Schmallenberg (Amtsgericht Arnsberg, HRB 11225) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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