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Schuh-Corner GmbH, Greifswald (HRB 21242)

Firmendaten

Anschrift
Lange Str. 76
17489 Greifswald
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2020
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 21242
Amtsgericht: Stralsund
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Schuh-Corner GmbH aus Greifswald ist im Handelsregister Stralsund unter der Nummer HRB 21242 verzeichnet. Nach der Gründung am 09.03.2020 hat die Schuh-Corner GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Handel mit Schuh- und Lederwaren.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Schuh-Corner GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 09.04.2020
Neueintragung

HRB 21242: Schuh-Corner GmbH, Greifswald, Lange Straße 76, 17489 Greifswald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2020. Geschäftsanschrift: Lange Straße 76, 17489 Greifswald. Handel mit Schuh- und Lederwaren. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gurski, David, Kemnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (Handelsgeschäft) der Schuh-Corner - Beate Gurski e.K. mit Sitz in Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRA 20413 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.03.2020 und der Entscheidung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.03.2020. Die Ausgliederung ist am gleichen Tage wirksam geworden mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

09.04.2020
Entscheideränderung

Eintritt
Herr David Gurski
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 09.04.2020