Schuhbedarf Leipzig eG, Leipzig (Bitterfelder Str. 11, 04129 Leipzig). Die Verschmelzung wurde am 25.08.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schuhbedarf Leipzig eG, Leipzig (Bitterfelder Str. 11, 04129 Leipzig). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2004 und des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 25.11.2004 sowie des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 02.12.2004 mit der Letex Magdeburg eG mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Amtsgericht Magdeburg GnR 265) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.