HRB 581052: Schuhhaus Rudolf GmbH, Öhringen, Poststr. 31, 74613 Öhringen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 581052: Schuhhaus Rudolf GmbH, Öhringen, Poststr. 31, 74613 Öhringen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nun bestellt als Liquidator: Graf, Dieter, Bad Wimpfen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Schuhhaus Rudolf GmbH, Öhringen, Poststr. 31, 74613 Öhringen.Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.2 (Sitz), § 2 (Gegenstand) und § 9 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Betrieb eines Einzelhandelsschuhgeschäftes sowie der Betrieb eines Musikverlags, der Erwerb von musikalischen Auswertungsrechten, die Verwertung solcher Rechte und Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ferner kann die Gesellschaft den Handel und den Vertrieb von gebrauchten und neuen Gegenständen aller Art in den vorgenannten Bereichen einschließlich Leasinggeschäften betreiben.
Schuhhaus Rudolf GmbH, Öhringen, Poststr. 31, 74613 Öhringen.Geschäftsanschrift: Poststr. 31, 74613 Öhringen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Edition ADIC Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Bad Wimpfen (Amtsgericht Stuttgart HRB 105735) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.