Schuhmacherei Günter Platz GmbH, Trier (Moselstraße 8, 54290 Trier). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Wittlich HRA 40215) am 28.08.2007 wirksam geworden.
Schuhmacherei Günter Platz GmbH, Trier (Dietrichstraße 44, 54290 Trier). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2007 im Wege des Formwechsels in die Schuhmacherei Platz OHG mit Sitz in Trier ) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.