HRB 12034: Schulen Schloß Wittgenstein gGmbH, Bad Laasphe, Schloß Wittgenstein 6, 57334 Bad Laasphe. Prokura erloschen: Kämmerling, Sven Boris, Bad Laasphe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12034: Schulen Schloß Wittgenstein gGmbH, Bad Laasphe, Schloß Wittgenstein 6, 57334 Bad Laasphe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10. Juli 2019 mit Änderung vom 12. Oktober 2019. Geschäftsanschrift: Schloß Wittgenstein 6, 57334 Bad Laasphe. Gegenstand: Die Förderung von Bildung und Erziehung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung bzw. den Betrieb einer Realschule und eines Gymnasiums einschließlich außerschulischer Bildungs- und Erziehungsangebote für die Schüler, etwa in Form von Arbeitsgemeinschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kämmerling, Gudrun, Bad Laasphe, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kämmerling, Gordon, Bad Laasphe, * ‒.‒.‒‒; Kämmerling, Sven Boris, Bad Laasphe, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Schulverein Wittgenstein e.V. mit Sitz in Bad Laasphe (Amtsgericht Siegen - VR 3213). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.