HRA 8732: Schuler Automation GmbH & Co. KG, Heßdorf, Louis-Schuler-Str. 1, 91093 Heßdorf. Die Verschmelzung wurde am 27.08.2018 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Ulm HRB 726465). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 8732: Schuler Automation GmbH & Co. KG, Heßdorf, Louis-Schuler-Str. 1, 91093 Heßdorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Schuler Pressen GmbH mit dem Sitz in Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 726465) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schuler Lasertechnik GmbH & Co.KG, Dietzenbach (Louis-Schuler-Str. 1, 91093 Heßdorf). Der Sitz ist nach Heßdorf (jetzt Amtsgericht Fürth HRA 8732) verlegt.
Schuler Lasertechnik GmbH & Co.KG, Dietzenbach (Assar-Gabrielsson-Straße 3-5, 63128 Dietzenbach). Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Schuler Lasertechnik Geschäftsführungs GmbH, Göppingen. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Schuler Automation Geschäftsführungs GmbH, Heßdorf (Amtsgericht Fürth HRB 783), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Schuler Lasertechnik GmbH & Co.KG, Dietzenbach (Assar-Gabrielsson-Straße 3-5, 63128 Dietzenbach). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schuler Automation GmbH & Co. KG mit Sitz in Heßdorf (Amtsgericht Fürth HRA 2456) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.