HRA 250229:Schuler SMG GmbH & Co. KG, Waghäusel, Louis-Schuler-Straße 1, 68753 Waghäusel.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 04.02.2014 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 250229:Schuler SMG GmbH & Co. KG, Waghäusel, Louis-Schuler-Straße 1, 68753 Waghäusel.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.12.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schuler Pressen GmbH", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 726465) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 250229:Schuler SMG GmbH & Co. KG, Waghäusel, Louis-Schuler-Straße 1, 68753 Waghäusel.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.12.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schuler Hydrap Geschäftsführungs GmbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 281608) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schuler SMG GmbH & Co. KG, Waghäusel, Louis-Schuler-Straße 1, 68753 Waghäusel. Prokura erloschen: Lepper, Martin, Rheinstetten-Mörsch.
Schuler SMG GmbH & Co. KG, Waghäusel, Louis-Schuler-Straße 1, 68753 Waghäusel. Prokura erloschen: Heinz, Hartwig Franz, Oberhausen-Rheinhausen.
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