Schulte, Gerbert, Wettstein & Partner, Ärztliche Partnerschaftsgesellschaft, Hamburg, (Lornsenstraße 6, 22767 Hamburg).Die Partnerschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2009 mit Änderung vom 08.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.02./08.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.02./08.06.2009 mit der Schulte, Ludwig & Partner, Ärztliche Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg PR 358) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schulte, Ludwig & Partner, Ärztliche Partnerschaftsgesellschaft am 20.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
22767 Hamburg
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Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Hamburg
Rechtsform: PartG