HRA 24263: Schulte Nachf. Tiefbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Wipperfürth, Hansestr. 40, 51688 Wipperfürth. Nach Firmenänderung (bisher: Wintersberg Verwaltungs-GmbH) und Sitzverlegung (bisher: Lindlar) weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Schuster Verwaltungs-GmbH, Wipperfürth (Amtsgericht Köln HRB 58600), mit der Befugnis für sich und ihre Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 24263: Schulte Nachf. Tiefbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Wipperfürth, Hansestr. 40, 51688 Wipperfürth. Prokura erloschen: Wintersberg, Heidemarie, Lindlar, * ‒.‒.‒‒.
Schulte Nachf. Tiefbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Wipperfürth, Beverstr. 1, 51688 Wipperfürth. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hansestr. 40, 51688 Wipperfürth. Einzelprokura: Wintersberg, Heidemarie, Lindlar, * ‒.‒.‒‒.
Schulte Nachf. Tiefbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Wipperfürth (Beverstr. 1, 51688 Wipperfürth, Durchführung von Tief- und Hochbauarbeiten sowie der Handel mit Baustoffen und die Durchführung von Kanal- und Straßenarbeiten;). Kommanditgesellschaft. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SCHULTE NACHF. TIEFBAU GMBH, Wipperfürth (AG Köln, HRB 37910) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Wintersberg Verwaltungs-GmbH, Lindlar (AG Köln HRB 58600), mit der Befugnis für sich und ihre Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.