Schulte Optik GmbH, Mülheim an der Ruhr, (Schützstr. 16, 50996 Köln).Köln. Der Sitz ist nach Köln (jetzt Amtsgericht Köln, HR B 64210) verlegt.
Schulte Optik GmbH, Düsseldorf (Schloßstr. 14, 45468 Mülheim). Neuer Sitz (jetzt: AG Duisburg, HRB 19107): Mülheim.
Schulte Optik GmbH, Mülheim an der Ruhr (Schloßstr. 14, 45468 Mülheim an der Ruhr). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.1985, zuletzt geändert am 19.12.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRB 20472) nach Mülheim an der Ruhr beschlossen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist ein Augenoptik-Fachgeschäft. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Stempel, Ulrich, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒.
Schulte Optik GmbH, Düsseldorf (Schadowstr. 11, 40212 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Schulte, Wolfgang, Augenoptikermeister, Dormagen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tagemit der McBrille GmbH mit Sitz in Dormagen (AG Neuss, HRB 11022) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.