HRB 31254 HB: Schulz Systemtechnik GmbH, Bremen, Europaallee 2, 28309 Bremen. Prokura: Buerschaper, Marcel, * ‒.‒.‒‒, Hagen im Bremischen; Einzelprokura
HRB 31254 HB: Schulz Systemtechnik GmbH, Bremen, Europaallee 2, 28309 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Zimmermann, Dirk
HRB 31254 HB: Schulz Systemtechnik GmbH, Bremen, Europaallee 2, 28309 Bremen. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten zu Automatisierungsprozessen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 ist der Gesellschaftsvertrag unter Ändeurng des Gegenstandes des Unternehmens insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand).
HRB 31254 HB: Schulz Systemtechnik GmbH, Bremen, Europaallee 2, 28309 Bremen. Firma:Schulz Systemtechnik GmbH; Geschäftsanschrift: Europaallee 2, 28309 Bremen; Nicht mehr Geschäftsführer: Hessenkämper, Axel; Geschäftsführer: Soltwedel, Ralf, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Zimmermann, Dirk, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: Danker, Thorsten, * ‒.‒.‒‒, Hesedorf; Einzelprokura; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.11.2020 ist die Firma und entsprechend der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Schulz Systemtechnik GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24565 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 26448 HB: EPSA GmbH, Bremen, Hoerneckestraße 19-21, 28217 Bremen. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.