HRA 4034: Schulze & Pohle OHG, Meerane, Seiferitzer Allee 8, 08393 Meerane. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Schulze, Stephan Rudi, Schönberg, * ‒.‒.‒‒. Nun Inhaber: Pohle, Roland, Meerane, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet. Nun Einzelkaufmann. Die Firma wird mit geänderten Rechtsformzusatz fortgesetzt. Neue Firma: Schulze & Pohle e.K.
HRA 4034: Schulze & Pohle OHG, Meerane, Seiferitzer Allee 8, 08393 Meerane. Die Schulze & Pohle Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Meerane (Amtsgericht Chemnitz, HRB 17552) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.06.2020 mit Nachtrag vom 06.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger von den selben Tagen mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Schulze & Pohle Holding GmbH & Co. KG, Meerane, Seiferitzer Allee 8, 08393 Meerane. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Schulze & Pohle Verwaltungs GmbH, Meerane (HRB 17552). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Pohle, Roland, Meerane, * ‒.‒.‒‒; Schulze, Stephan Rudi, Schönberg, * ‒.‒.‒‒. Nun Offene Handelsgesellschaft. Die Firma ist geändert. Neue Firma: Schulze & Pohle OHG. Die Autohaus Schulze & Pohle GmbH mit Sitz in Meerane (Amtsgericht Chemnitz, HRB 17553) ist aufgrund Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 mit Nachtrag vom 28.08.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.08.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.