HRB 6175: Schulze Buschhoff GmbH, Münster, Am Handorfer Bahnhof 2, 48157 Münster. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2018 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Schulze Buschhoff, Tilmann, * ‒.‒.‒‒, Münster übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6175: Schulze Buschhoff GmbH, Münster, Am Handorfer Bahnhof 2, 48157 Münster. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Jonas, Kurt, Herdecke, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6175: Schulze Buschhoff GmbH, Münster, Am Handorfer Bahnhof 2, 48157 Münster. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Dr. Jonas, Kurt, Herdecke, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Schulze Buschhoff, Tillmann, Münster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6175: Schulze Buschhoff GmbH, Münster, Am Handorfer Bahnhof 2, 48157 Münster. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulze Buschhoff, Philip, Münster, * ‒.‒.‒‒; Schulze Buschhoff, Tillmann, Münster, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Jonas, Kurt, Herdecke, * ‒.‒.‒‒.
Schulze Buschhoff GmbH, Münster, Am Handorfer Bahnhof 2, 48157 Münster. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 ( Geschäftsführung), in § 5 a (Beirat), in § 5 b (Aufgaben des Beirates), in § 5 c (Sondervorteile) und in § 5 d (Änderungen der §§ 5, 5 a bis d) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Schulze Buschhoff, Tillmann, Münster, * ‒.‒.‒‒; Schulze Buschhoff, Philip, Münster, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.