HRB 1554: Schumann Beteiligungs-GmbH, Coburg, Hinterer Floßanger 10, 96450 Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schumann-Walter, Daniela, geb. Schumann, Coburg, * ‒.‒.‒‒.
Schumann Beteiligungs-GmbH, Coburg, Hinterer Floßanger 10, 96450 Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schumann, Günter, Kaufmann, Coburg. Bestellt: Geschäftsführer: Schumann-Walter, Daniela, Coburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Schumann-Beteiligungs- GmbH, Coburg, Hinterer Floßanger 10, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert §§ 1 (Firma), 2 (Gegestand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital). Firma geändert, nun: Neue Firma: Schumann Beteiligungs-GmbH. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma F. & H. Schumann GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Coburg. Neues Stammkapital: 60.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Schumann, Ralph, Coburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schumann, Ralph Jürgen, Coburg.
Schumann-Beteiligungs- GmbH, Coburg (Hinterer Floßanger 10, 96450 Coburg). Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 53.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der F. & H. Schumann-Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Coburg und die Änderung des § 4 (Stammkapital)der Satzung beschlossen. Die F. & H. Schumann-Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Coburg (Amtsgericht Coburg HRB 844) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.