HRB 7692:Schuppert-Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Anderter Straße 99 d, 30559 Hannover.Der mit der TPG Baustoff- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 53869) am 28.10.2002 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.11.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Schuppert-Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Anderter Straße 99 d, 30559 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Hardekopf, Karin, Schwarmstedt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Schuppert-Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Anderter Straße 99 d, 30559 Hannover. Prokura erloschen: Offenhausen, Marco, Hemmingen, * ‒.‒.‒‒.
Schuppert-Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover (Anderter Straße 99 d, 30559 Hannover). Nicht mehr Geschäftsführer: Hedler, Dietmar, Diplom-Ingenieur, Hemmingen.
Schuppert-Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover (Anderter Straße 99 d, 30559 Hannover). Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Jahresabschluss), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 8 (zustimmungsbedürftige Geschäfte) und § 11 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage mit der Fritz Schuppert Hoch- und Tiefbau GmbH Spezialbau und Überwachung mit Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 105906) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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