HRB 9750: Schuster Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Waldkraiburg, Ratiborer Str. 8, 84478 Waldkraiburg. Geschäftsanschrift: Ratiborer Str. 8, 84478 Waldkraiburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schuster, Franz, Industriemeister, Kraiburg am Inn. Personendaten geändert und von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Schuster, Gerhard Michael, Zangberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Schuster, Albin, Waldkraiburg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Schuster Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Waldkraiburg, (Ratiborer Str. 8, 84478 Waldkraiburg).Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2006 mit Nachträgen vom 19.11.2007 und vom 21.08.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und die Herabsetzung des Stammkapitals in vereinfachter Form um 138.963,45 zum Zwecke der Abspaltung und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 40.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 28.11.2006 mit Nachtrag vom 21.08.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.11.2006 mit Nachträgen vom 19.11.2007, 21.08.2008 und vom 30.09.2008 Teile des Vermögens (Beteiligungen an der Innbau GmbH und der Innbau KG) auf die neu gegründete Schuster Holding GmbH mit dem Sitz in Waldkraiburg (Amtsgericht Traunstein HRB 18588) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.