Schuster-Getränkemarkt GmbH, Weil, (Meringer Straße 4 a, 86947 Weil).Die Verschmelzung wurde am 11.05.2009 durch Eintragung der Einzelfirma in das Register (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 16607) wirksam.
Schuster-Getränkemarkt GmbH, Weil, (Meringer Straße 4 a, 86947 Weil).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2009 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Schuster Rudolf, Weil, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Schuster Getränkemarkt e.K. mit dem Sitz in Weil geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.