Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Einzelprokura:
Schneider geb. Ullmann, Stefanie Dorothea Gabriele,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.10.2022
Müller |
5 |
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c)
Ausgeschieden als
Kommanditist:
Schneider, Roland, Kaufmann, Reutlingen, Einlage: 322.113,89
EUR.
Für diese Einlage in Gesamtrechtsnachfolge Einlage erhöht bei
Kommanditist:
Dr. Schneider, Frank, Reutlingen, * ‒.‒.‒‒, Einlage:
690.244,05 EUR. |
a)
04.10.2022
Müller |
HRA 351296: Schwäbische Albumfabrik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Reutlingen, Ermsstr. 60, 72658 Bempflingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "REWA Collection GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 351593) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schwäbische Albumfabrik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Reutlingen, Ermsstr. 60, 72658 Bempflingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.02.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SAFE-Prüftechnik GmbH", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 354247) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schwäbische Albumfabrik GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Reutlingen, Ermsstr. 60, 72658 Bempflingen.Geschäftsanschrift: Ermsstr. 60, 72658 Bempflingen.