Schwäbisches Handelskontor & Logistik GmbH, Stuttgart, Robert-Bosch-Str. 25, 70192 Stuttgart.Änderung der Geschäftsanschrift: Lenzhalde 18, 70192 Stuttgart.
Schwäbisches Handelskontor GmbH, Stuttgart, Robert-Bosch-Str. 25, 70192 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Schwäbisches Handelskontor & Logistik GmbH. Gegenstand geändert; nun: der Erwerb von Grundstücken, die Projektentwicklung von Grundstücken, zugunsten von Logistikzentren und großflächigem Einzelhandel, den Handel mit denselben, sowie den Weiterverkauf im Ganzen und Teilen.
Schwäbisches Handelskontor GmbH, Stuttgart, Robert-Bosch-Str. 25, 70192 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2009. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Str. 25, 70192 Stuttgart. Gegenstand: der Erwerb von Grundstücken, der Handel mit denselben, die Verwertung eigener Objekte durch Aufteilung in Wohnungseigentum, der Weiterverkauf im Ganzen und in Teilen sowie die Beteiligung an Immobiliengesellschaften. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fischer, Tobias, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Schwäbische Handelskontor Aktiengesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 720569) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.