Schwalmolith Naturstein GmbH, Schwalmtal (Vogelsrather Weg 35, 41366 SchwalmtalDie Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Schwalmolith Naturstein GmbH, Schwalmtal (Vogelsrather Weg 35, 41366 Schwalmtal). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (34 IN 23/12) vom 06.03.2013 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt.
Schwalmolith Naturstein GmbH, Schwalmtal (Vogelsrather Weg 35, 41366 Schwalmtal). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafter- versammlung kann einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr bestellt als Liquidator: Zimmermann, Brigitte, Niederkrüchten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Schwalmolith Zimmermann GmbH, Schwalmtal (Vogelsrather Weg 35, 41366 Schwalmtal). Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Schwalmolith Naturstein GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Günter, Kaufmann, Niederkrüchten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: Zimmermann, Brigitte, Niederkrüchten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Schwalmolith Zimmermann GmbH, Schwalmtal (Vogelsrather Weg 35, 41366 Schwalmtal). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.09.2007. Gegenstand: die Fertigung und Verlegung von Natursteinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen von ihnen die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft allein zu vertreten, und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Zimmermann, Günter, Niederkrüchten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.