HRB 10453:Schwan-STABILO Promotion Products Verwaltungs GmbH, Heroldsberg, Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg.Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2014 hat die Änderung des § 6 (Jahresabschluss) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Schwan-STABILO Promotion Products Verwaltungs GmbH, Heroldsberg (Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Praß, Andreas, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Saffer, Harry, Igensdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Schwan-STABILO Promotion Products Verwaltungs GmbH, Heroldsberg (Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg). Die Verschmelzung wurde am 21.12.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 6601).
Schwan-STABILO Promotion Products Verwaltungs GmbH, Heroldsberg (Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2005. Gegenstand des Unternehmens: die Übernahme der Geschäftsführung und vollen Haftung als Komplementär in der K ommanditgesellschaft Firma Schwan-STABILO Promotion Products GmbH & Co. KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Praß, Andreas, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.
Schwan-STABILO Promotion Products Verwaltungs GmbH, Heroldsberg (Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Schwan-STABILO Promotion Products GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heroldsberg (Amtsgericht Fürth HRA 6601) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.