Schwanhäußer GmbH & Co KG, Heroldsberg (Schwanweg 1, 90562 Heroldsberg). Die Schwanhäusser Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Heroldsberg (Amtsgericht Fürth HRB 6023) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Infolge Verschmelzung durch Aufnahme ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Schwanhäusser Verwaltungs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heroldsberg (AG Fürth, HRB 6023). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
90562 Heroldsberg
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Amtsgericht: Fürth
Rechtsform: GmbH & Co. KG