HRB 735170: Schwarz Holding GmbH, Dornstetten, Gottlieb-Daimler-Str. 9, 72280 Dornstetten. Einzelprokura: Eisele, Alexander, Sulz am Neckar, * ‒.‒.‒‒.
HRB 735170: Schwarz Holding GmbH, Dornstetten, Gottlieb-Daimler-Str. 9, 72280 Dornstetten. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwarz, Erich Jochen, Dornstetten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 735170: Schwarz Holding GmbH, Dornstetten, Gottlieb-Daimler-Str. 9, 72280 Dornstetten. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb, das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien, Beteiligungen, Maschinen und Apparaten sowie der Vermietung und Verpachtung dieses eigenen Vermögens.
Schwarz Holding GmbH, Dornstetten, Gottlieb-Daimler-Str. 9, 72280 Dornstetten.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2010 mit Änderungen vom 27.08.2010 und 06.10.2010. Geschäftsanschrift: Gottlieb-Daimler-Str. 9, 72280 Dornstetten. Gegenstand: der Erwerb von Immobilien, Beteiligungen und sonstigen Vermögensgegenständen, insbesondere Maschinen und Apparate, und deren Verwaltung, sowie der Groß- und Einzelhandel mit Blech, Stahl und Halbzeugprodukten. Stammkapital: 55.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schwarz, Erich Jochen, Dornstetten, * ‒.‒.‒‒; Schwarz, Martin, Dornstetten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "E.+M.Schwarz OHG", Dornstetten (Amtsgericht Stuttgart HRA 725316) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.