Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Waldshut-
Tiengen vom 08.04.2020 (4 IN 8/15) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
20.07.2023
Elger |
HRB 620494:Schwarzenberger & Endres GmbH, Lauchringen, Industriestraße 17, 79787 Lauchringen.Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Waldshut-Tiengen, 4 IN 8/15) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 620494:Schwarzenberger & Endres GmbH, Lauchringen, Industriestraße 17, 79787 Lauchringen.Prokura erloschen: Beck, Hans-Peter, Küssaberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 620494:Schwarzenberger & Endres GmbH, Lauchringen, Industriestraße 17, 79787 Lauchringen.Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Johannes Martin, March, * ‒.‒.‒‒.
HRB 620494:Schwarzenberger & Endres GmbH, Lauchringen, Industriestraße 17, 79787 Lauchringen.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Witt GmbH & Co. KG", Lauchringen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700728) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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