Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
16 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Personenbezogene Daten (Name) geändert bei
Wolf, Kirsten, Villingen-Schwenningen,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.05.2024
Lehr |
HRB 480886: Schwarzwälder Bote Mediengesellschaft mbH, Oberndorf am Neckar, Kirchtorstr. 14, 78727 Oberndorf am Neckar. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.04.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Presseservice- und Vertriebs-GmbH", Oberndorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 480757) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 480886: Schwarzwälder Bote Mediengesellschaft mbH, Oberndorf am Neckar, Kirchtorstr. 14, 78727 Oberndorf am Neckar. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.08.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GUG Gebäude- und Grundstrücksservice GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 714489) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 480886: Schwarzwälder Bote Mediengesellschaft mbH, Oberndorf am Neckar, Kirchtorstr. 14, 78727 Oberndorf am Neckar. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fasching, Timo, Oberndorf am Neckar, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Schmidt, Petra, Rottweil, * ‒.‒.‒‒.
HRB 480886: Schwarzwälder Bote Mediengesellschaft mbH, Oberndorf am Neckar, Kirchtorstr. 14, 78727 Oberndorf am Neckar. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.09.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.09.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Vius Omega Beteiligungs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 751050) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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