HRB 723911: Schwarzwaldaugenklinik Medizinisches Versorgungszentrum Donaueschingen GmbH, Donaueschingen, Bahnhofstraße 12, 78166 Donaueschingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hoffmann-Goldmayer, Achim, geb. Hoffmann, Bodman-Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 723911: Schwarzwaldaugenklinik Medizinisches Versorgungszentrum Donaueschingen GmbH, Donaueschingen, Bahnhofstraße 12, 78166 Donaueschingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2021. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 12, 78166 Donaueschingen. Gegenstand: Die Gründung und der Betrieb des Medizinischen Versorgungszentrums "Schwarzwaldaugenklinik Medizinisches Versorgungszentrum Donaueschingen GmbH" im Sinne von § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere die Erbringung vertragsärztlicher Leistungen auf dem Gebiet der Augenheilkunde. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Binder, Christoph Alexander, Schäftlarn, * ‒.‒.‒‒; Dr. Meyner, Ernst Matthias, Bräunlingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "Medizinisches Versorgungszentrum Schwarzwaldaugenklinik Donaueschingen Augenärzte Dr. Binder & Dr. Meyner Partnerschaft", Donaueschingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. PR 700357) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.