HRB 778892: Schwarzwaldaugenklinik Medizinisches Versorgungszentrum Schramberg GmbH, Schramberg, Weihergasse 3, 78713 Schramberg. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hoffmann-Goldmayer, Achim, geb. Hoffmann, Bodman-Ludwigshafen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 778892: Schwarzwaldaugenklinik Medizinisches Versorgungszentrum Schramberg GmbH, Schramberg, Weihergasse 3, 78713 Schramberg. Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 778892: Schwarzwaldaugenklinik Medizinisches Versorgungszentrum Schramberg GmbH, Schramberg, Weihergasse 3, 78713 Schramberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.2021. Geschäftsanschrift: Weihergasse 3, 78713 Schramberg. Gegenstand: Die Erbringung ärztlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der ambulanten privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung im Bereich der Augenheilkunde im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere im Rahmen der Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum im Sinne des § 95 SGB V, sowie im gesetzlich zulässigen Umfang die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, einschließlich der Durchführung von Selektivverträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. med. Binder, Christoph Alexander, Schäftlarn, * ‒.‒.‒‒; Dr. med. Meyner, Ernst Matthias, Bräunlingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Partnerschaftsgesellschaft "Medizinisches Versorgungszentrum Schwarzwaldaugenklinik Schramberg Augenärzte Dr. Binder & Dr. Meyner Partnerschaft", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart PR 720925) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.