Schweda - Werbedruck GmbH, Dresden (Löbtauer Str. 67, 01159 Dresden). Die Verschmelzung wurde am 31.08.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Schweda - Werbedruck GmbH, Dresden (Löbtauer Str. 67, 01159 Dresden). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der elbtal-Druckerei & Kartonagen Kahle GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 18116) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Schweda - Werbedruck GmbH, Dresden (Löbtauer Str. 67, 01159 Dresden). Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) sowie 7 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.