Schweickhardt Grundstücks GmbH, Tuttlingen, Bahnhofstraße 80, 78532 Tuttlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung der Alleingesellschafterin vom 23.01.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 23.01.2013 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Schweickhardt, Ute, Ulm, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern des an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
78532 Tuttlingen
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Amtsgericht: Stuttgart
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